Die aktuellen Corona-Bestimmungen

Andreas Scherney, Sportdirektorin des ÖBSV, fasst die die neuen COVID-Maßnahmen im Sport mit Stand 25. Oktober 2020 zusammen.

Für den Sport gelten seit 25. Oktober neue Bestimmungen. (c) ÖBSV/Markus Frühmann

Die derzeitigen Informationen der Sport Austria und auch Aussendungen der Dachverbände weisen mit Vorbehalt der tatsächlichen Verordnung aus heutiger Sicht auf folgende Eckpunkte hin:

SPORTVERANSTALTUNGEN

Für Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Kurse, Trainings, Wettkämpfe etc.) im Breitensport

  • Outdoor max. 12 Personen
  • Indoor max. 6 Personen
  • Mehrere Gruppen parallel möglich ohne Durchmischung (mit Mindestabstand)
  • Die für die Sportart notwendige Teilnehmerzahl – im Mannschaftssportbereich, z.B. Fußball, etwa elf plus elf auf dem Platz, dazu Reservespieler*innen und notwendiges Personal (Trainer*in, Betreuer*in, Schiedsrichter*in etc.) – ist weiter erlaubt
  • Für den Sport sollen diese Regeln für vier Wochen befristet gelten

Sportveranstaltungen mit Zuseher/innen (zugewiesene Sitzplätze)

  • Outdoor max. 1.500 Personen
  • Indoor max. 1000 Personen
  • Die Bewilligungspflicht liegt bei 250 Personen
  • Durchgehende Maskenpflicht

ALLGEMEINES

  • Generelle Anzeigepflicht von Veranstaltungen indoor ab sieben Personen und outdoor ab 13 Personen (an Mustervorlage wird gearbeitet)
  • Es gilt generelle Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung selbst), d.h. auch am Sitzplatz (ob nur indoor, ist noch nicht klar)
  • Keine Ausgabe von Speisen und Getränken - damit auch kein Kantinenbetrieb
  • Ausgenommen sind Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind
  • Begleitpersonen von minderjährigen Kindern sind nicht in die Personenanzahl ein zurechnen
  • Die behördliche Genehmigungspflicht für Veranstaltungen bei 250 bleibt bestehen

Falls sich nach Veröffentlichung der Verordnung noch Ergänzungen oder Erklärungen ergeben, werde ich mich nochmals bei euch melden.
Bleibt gesund!