Andreas Scherney, Sportdirektorin des ÖBSV, fasst die die neuen COVID-Maßnahmen im Sport mit Stand 25. Oktober 2020 zusammen.
Die derzeitigen Informationen der Sport Austria und auch Aussendungen der Dachverbände weisen mit Vorbehalt der tatsächlichen Verordnung aus heutiger Sicht auf folgende Eckpunkte hin:
SPORTVERANSTALTUNGEN
Für Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Kurse, Trainings, Wettkämpfe etc.) im Breitensport
- Outdoor max. 12 Personen
- Indoor max. 6 Personen
- Mehrere Gruppen parallel möglich ohne Durchmischung (mit Mindestabstand)
- Die für die Sportart notwendige Teilnehmerzahl – im Mannschaftssportbereich, z.B. Fußball, etwa elf plus elf auf dem Platz, dazu Reservespieler*innen und notwendiges Personal (Trainer*in, Betreuer*in, Schiedsrichter*in etc.) – ist weiter erlaubt
- Für den Sport sollen diese Regeln für vier Wochen befristet gelten
Sportveranstaltungen mit Zuseher/innen (zugewiesene Sitzplätze)
- Outdoor max. 1.500 Personen
- Indoor max. 1000 Personen
- Die Bewilligungspflicht liegt bei 250 Personen
- Durchgehende Maskenpflicht
ALLGEMEINES
- Generelle Anzeigepflicht von Veranstaltungen indoor ab sieben Personen und outdoor ab 13 Personen (an Mustervorlage wird gearbeitet)
- Es gilt generelle Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung selbst), d.h. auch am Sitzplatz (ob nur indoor, ist noch nicht klar)
- Keine Ausgabe von Speisen und Getränken - damit auch kein Kantinenbetrieb
- Ausgenommen sind Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind
- Begleitpersonen von minderjährigen Kindern sind nicht in die Personenanzahl ein zurechnen
- Die behördliche Genehmigungspflicht für Veranstaltungen bei 250 bleibt bestehen
Falls sich nach Veröffentlichung der Verordnung noch Ergänzungen oder Erklärungen ergeben, werde ich mich nochmals bei euch melden.
Bleibt gesund!