65. Österreichische Staatsmeisterschaften Schwimmen in Hallein/Rif

Am 21. und 22. Mai finden in Hallein/Rif die 65. Österreichischen Staatsmeisterschaften Scheimmen für Menschen mit Behinderung statt.

Veranstalter: Österreichischer Behindertensportverband, Österreichischer Gehörlosensportverband

Durchführung: Salzburger Behindertensportverband

Austragungsort: Hallenbad des ULSZ & Olympiazentrum – Hallein/Rif, Hartmannweg 4-6, 5400 Hallein

Zeitmessung: Elektronische- und Handzeitnehmung, ALGE SWIM2000

Gesamtleitung: Karl Mayr, Schwimmreferent des BSV Salzburg

ÖBSV-Delegierter: Gisela Danzl, Gesundheitssportreferentin im ÖBSV

ÖGSV-Delegierter: wird noch bekannt gegeben

Klassifizierung: Ist eine Klassifizierung erforderlich, muss diese vor der ÖSTM durchgeführt werden. Gemeldete SchwimmerInnen, die ein Review benötigen, werden nach Anmeldung verständigt.

Das Anmeldeblatt zur Klassifizierung im Vorfeld der ÖSTM ist im Anhang der Ausschreibung.

Die Anmeldungen zur Klassifizierung müssen bis zum 31. März 2016 per Email an scherney@obsv.at erfolgen.

Eine genaue Einteilung sowie Bekanntgabe des Ortes und Termins erfolgt nach der Anmeldung. Ohne gültiger Klassifizierung (bzw. Review) ist kein Start bei der ÖSTM möglich!

Schiedsrichter: Ferenc Keszthelyi, OSV

Starter: wird noch bekannt gegeben

Rettungsdienst: Österr. Rotes Kreuz Hallein

Wettkampfgericht: Gesamtleiter, Schiedsrichter, ÖBSV-Delegierter, ÖGSV-Delegierter

Auswertung/EDV: Ing. Andreas Steiner

Startberechtigung: Gemeldete SchwimmerInnen mit gültigen ÖBSV-Sportpass (die letzte Untersuchung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen) und einer gültigen Klassifizierung. Ohne gültigen Sportpass und ohne gültiger Klassifizierung ist keine Teilnahme möglich!

ÖGSV SchwimmerInnen mit gültiger Sportcard des ÖGSV. Gäste aus dem Ausland müssen eine gültige nationale Klassifizierung sowie einen Sportpass vorweisen können.

Behindertenklassen: Für körperbehinderte Schwimmer/innen gelten die im Integrativsystem definierten Klassen S1-S10, SB1-SB 9, SM1-SM10. Für Sehbehinderte die Klasse S11-S13, SB11-SB13, SM11-SM13, für Mentalbehinderte die Klasse S14, SB14, SM14 und für Hörbehinderte die Klasse S15, SB15, SM15.

Für die Schwimmer/innen der Klassen 14 muss mind. ein Limit der ÖSTMStartberechtigungsliste (KG-M) erreicht sein, weitere Bewerbe können bei entsprechender Leistung zusätzlich gemeldet werden. Eine Bestätigung der Anerkennung dieser Meldungen erfolgt nach Anmeldung.

Seit 2015 gibt es eine eigene zusätzliche Wertung für SportlerInnen mit Down Syndrom. Voraussetzung ist die Eintragung dieser Diagnose im Sportpass aufgrund einer ärztl. Bestätigung.
Bitte im Nennformular mit S14/DS, SB14/DS, SM14/DS angeben!

Nennungen Post: Österreichischer Behindertensportverband, z.Hd. Andrea Scherney, Brigittenauer Lände 42, 1200 Wien
Email: scherney(at)obsv.at

Die Nennungen haben über den jeweiligen Landesverband bzw. für GehörlosensportlerInnen durch den ÖGSV mit Angabe der jeweiligen Bestzeiten zu erfolgen. Meldungen für SchwimmerInnen ohne Zeitangabe werden unabhängig von ihrer Behinderung in den langsamsten Lauf gesetzt.

Meldungen für Bewerbe, die in der entsprechenden Behinderungsklasse nicht zur Austragung kommen, werden ohne Rückmeldung gestrichen.

Die Nenngelder sind fristgerecht auf das vom Durchführenden angegebene Konto zu überweisen.
Es wird nur das offizielle Nennformular akzeptiert!

Nennschluss Freitag, 16. April 2016 - Es werden keine Nachnennungen akzeptiert.

Weitere Informationen, siehe Ausschreibung und Nennformular!