Anti-Doping Bestimmungen

Die Anti-Doping Bestimmungen gelten für:
• Den Österreichischen Behinderten-Sportverband
• Alle Verbände und Vereine, die dem ÖBSV angehören
• Alle Mitglieder von diesen Verbänden und Vereinen
• Alle Personen, die im Namen des ÖBSV auftreten oder agieren, wie Ärztinnen, Managerinnen, Mitarbeiterinnen und Familienangehörige.

Diese Bestimmungen umfassen die österreichischen Anti-Doping Gesetze und die Anti-Doping Regeln der jeweiligen internationalen Sportverbände.
Das Gleiche gilt für alle ÖBSV-Wettkämpfe.
Das schließt auch Wettkämpfe ein, die beauftragt oder unter Patronanz stehen.

Alle Personen, die im ÖBSV, in seinen Landesverbänden oder Vereinen tätig sind, müssen jegliche Information, die einen Verdacht auf einen Verstoß gegen Anti-Doping Regelungen darstellt, an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung oder andere Anti-Doping Organisationen melden.
Es ist eine Pflicht, dies zu tun.

Die unabhängige Österreichische Anti-Doping Rechts-Kommission entscheidet über:
• Sicherungs- und Disziplinar-Maßnahmen bei Verdacht auf Verstöße.
• Verstöße gegen Anti-Doping Regelungen.

Dies geschieht im Auftrag des Österreichischen Behinderten-Sportverbandes gemäß ADBG.
Man kann die Entscheidungen der Kommission für Rechts-Streitigkeiten bei der unabhängigen Schieds-Kommission anfechten.

Personen, die an einem Anti-Doping Verfahren beteiligt sind, müssen Folgendes tun:
• Sie müssen den Aufforderungen der Österreichischen Anti-Doping Rechts-Kommission und der Unabhängigen Schieds-Kommission Folge leisten.
• Sie müssen am Verfahren ordnungsgemäß mitwirken.
• Sie müssen bei der Aufklärung des Falls zusammenarbeiten.
Dieser Vorgabe Personen, die gegen Regeln verstoßen, müssen Konsequenzen tragen.
Die Konsequenzen sind entsprechend den Regeln des Verbands.

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