Klassifizierung im Behindertensport

Warum Klassifizierung?

Klassifizierungssysteme sollen die Teilnehmer/innen einer Sportart in ähnliche Gruppen zusammenfassen, so dass die Leistungen untereinander vergleichbar werden. Damit ist die Chance auf faire und spannende Wettkämpfe gewährleistet. Sehgeschädigte und blinde SportlerInnen haben ein anderes Handicap als SportlerInnen mit Körperbehinderungen. AthletInnen mit Behinderungen der Beine benutzen Prothesen oder einen Rollstuhl beim Sport. Die Vielfalt der Behinderungsarten und Behinderungsformen hat zur Auswahl spezifischer Sportdisziplinen und zur Anwendung eigener Klassifizierungssysteme geführt.

Generell unterscheidet man bei der Klassifizierung 3 Arten:

  1. Nach Art der Behinderung: Amputierte, Blinde und Sehbehinderte, Cerebrale Parese, Rollstuhlfahrer/innen, etc. ausgehend von der ärztlichen Diagnose (siehe unten stehende Tabelle)
  2. Nach Ausmaß der Funktion, ausgehend von der Sportart und der Fähigkeit des Einzelnen, trotz Behinderung diese Sportart auszuüben (z. B. Schwimmen, Tischtennis, Ski alpin und nordisch, Radfahren, Schießen, etc.). Dieses integrative System bedingt verschiedene Behinderungsformen in einer Klasse. Die funktionelle Klasse wird durch sportspezifische Testreihen erhoben und durch Beobachtungen im Wettkampf überprüft. Der Vorteil der funktionellen Klassifizierung besteht im gemeinsamen Antreten von Athlet/innen verschiedener Behinderung in einer Sportart.
  3. Nach dem Handicap: numerische Bezifferung des Funktionsverlustes, mit dem die sportliche Leistung eingeschätzt wird, d.h. gemeinsames Starten mit nur einem Sieger aus allen Klassen (Ski im Behindertensport, Golf im Nichtbehindertensport als Vorbild). Gefahr: guter Trainingszustand wird unter Umständen bestraft!

Die Klasseneinteilung nach Behinderungsarten

Amputationen

A1 - beidseitige Oberschenkelamputation

A2 - einseitige Oberschenkelamputation

A3 - beidseitige Unterschenkelamputation

A4 - einseitige Unterschenkelamputation

A5 - beidseitige Oberarmamputation

A6 - einseitige Oberarmamputation

A7 - beidseitige Unterarmamputation

A8 - einseitige Unterarmamputation

A9 - kombinierte Amputation oberer und unterer Extremitäten (einseitig oder diagonal)

Blinde und Sehbehinderte

B1 - Vollblind: Keine Lichtempfindung in beiden Augen bis zur Lichtempfindung, aber unfähig eine Handbewegung wahrzunehmen in irgend einer Entfernung oder Richtung. Müssen sichtundurchlässige Brille tragen!

B2 - Schwerst Sehbehindert: Von der Fähigkeit, die Handbewegungen wahrzunehmen, bis zu einem Sehrest von 2/60 und einer Gesichtsfeldeinschränkung von weniger als 5 Grad (sämtliche Einteilungen erfolgen am besseren Auge und bei bestmöglicher Korrektur).

B3 - Sehbehindert: Von der Sehschärfe von 2/60 bis zu 6/60 und/oder einer Gesichtsfeldeinschränkung von 5 bis 20 Grad (sämtliche Einteilungen erfolgen am besseren Auge und bei bestmöglicher Korrektur).

Cerebralparese (CP)

Sitzende Klassen

C1 - schwerste Behinderung aller 4 Extremitäten = Tetraspastik, benötigen Elektro-Rollstuhl zur Fortbewegung

C2 - schwere spastische Behinderung aller Extremitäten, selbstständige Rollstuhlfortbewegung mit Händen oder Füßen auf kurzen Strecken möglich

C3 - Komplette Lähmung der Beine, Arme mit ausreichender, aber eingeschränkter Funktion, instabiler Rumpf, können ohne Probleme einen Handrollstuhl bedienen

C4 - Beinahe normale Armfunktion, keine oder unzureichende Gehfähigkeit, gute Rumpfstabilität

Stehende Klassen

C5 - Beeinträchtigung der Beine = Diplegie, benötigen meist Gehhilfen zum Gehen

C6 - Bewegungsunruhe der Arme und des Gesichtes mit Gleichgewichtsstörung = Athetose, Ataxie

C7 - Halbseitenlähmung rechts oder links = Hemiplegie, meist starkes Hinken

C8 - Minimale Beeinträchtigung, leichte Di- oder Hemiplegien, leichte Athetosen, oft koordinative Störungen

Rollstuhlfahrer/innen

Querschnittlähmungen, Spina Bifida und Poliomyelitis sind die häufigsten Ursachen. Die Einteilung erfolgt nach dem Wirbelsegment, unterhalb dem die Lähmung besteht. Je nach Sportart gibt es 4 bis maximal 8 Klassen. Die Unterteilungen erfolgen je nach den besonderen Ansprüchen der Sportart.

Man unterscheidet:

  • Lähmungen der Halswirbelsäule (C5-C8), wobei immer auch Arme und Hände betroffen sind (Tetraplegie)
  • Lähmungen der Brustwirbelsäule (TH1-TH12) mit unterschiedlicher Instabilität des Rumpfes, aber normaler Armfunktion (Paraplegie)
  • Lähmungen im Lendenbereich mit Ausfällen in den Beinen, aber guter Rumpfstabilität (L1-S2) (Paraplegie)

Mentale Behinderung

Startberechtigt in dieser Klasse sind Menschen mit geistiger Behinderung, Down Syndrom, Lernbehinderung, Verhaltensstörungen, etc., die einen IQ von unter 70 aufweisen. Derzeit gibt es trotz der großen Bandbreite an Behinderungsformen nur eine Klasse, es wird aber an neuen und gerechteren Klassifizierungssystemen gearbeitet. Bei den Paralympics in Athen waren Sportler/innen mit mentaler Behinderung nur zu Demonstrationsbewerben zugelassen.

Hörbehinderung

Gehörlosigkeit mit einem Hörverlust von mindestens 55 Dezibel auf dem besseren Ohr! Sportler/innen dürfen bei der Sportausübung keine Hörgeräte tragen! Diese Behinderungsgruppe ist weltweit separat im eigenen Gehörlosensportverband (CISS Comité International des Sports des Sourds) organisiert, und führt ihre eigenen Weltspiele (= Deaflympics) durch. Daher ist diese Gruppe bei den Paralympics nicht integriert.

Mehr Informationen zu den Klassifizierungen der einzelnen Sportarten finden Sie bei den einzelnen Sportarten.