Kompetenzgremien

Diversität als Schlüssel

Die Kompetenzgremien (KG) sind Servicestelle für alle behindertenspezifischen Sportinteressierten, aber auch für Schulen, Eltern, usw. in ganz Österreich. Sie führen Aus- und Fortbildungen von Schiedsrichterinnen, Betreuerinnen, Übungsleiterinnen, Begleitsportlerinnen und Klassifiziererinnen durch. Sie organisieren und vermitteln fachlich geschulte Personen für integrativ beschulte Kinder und Jugendliche bei Schulsportveranstaltungen und ähnlichen. Die KGs halten Kontakt zu den internationalen behindertensportspezifischen Organisationen und Verbänden und arbeiten aktiv an der Entwicklung derer mit. Dies beinhaltet auch die Entwicklung neuer Sportarten, die Erstellung von Regelwerken, Klassifizierungsrichtlinien, etc.

(c) Jörg Farys, Die Projektoren Gesellschaftsbilder.de

Um die bundesweite, behinderungsspezifische Aktiven-Akquise zu forcieren, die fachliche Betreuung von Aktiven in unterschiedlichen Gruppierungen insbesondere im Bereich der Breitensportentwicklung zu sichern und um die Kompetenz im Behindertensport zu wahren und weiterzuentwickeln, sind nachstehende behinderungsspezifische Kompetenzgremien zu bilden:

Zur organisatorischen Vereinfachung können Kompetenzgremien zusammengelegt werden; bei Bedarf kann der Vorstand auf Vorschlag der Sportkonferenz weitere behinderungsspezifische Kompetenzgremien einsetzen. Die Agenden des Kompetenzgremiums Gehörlosen- und Hörbehindertensport werden durch einen ÖBSV-Partnerverband, den Österreichischen Gehörlosen Sportverband, wahrgenommen.

Ein behinderungsspezifisches Kompetenzgremium besteht aus

  • der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterin, die jeweils von der Generalversammlung gewählt werden
  • der Kassierin, die von der Vorsitzenden bestellt wird
  • den in den Landesverbänden für die jeweilige Behinderungsgruppe gewählten Vertreterinnen
  • weiteren Expertinnen zur Unterstützung der Vorsitzenden insbesondere für einzelne im Rahmen des jeweiligen Kompetenzgremiums betreute Sportarten, die von der Vorsitzenden bestellt werden.

Alle Mitglieder eines behinderungsspezifischen Kompetenzgremiums sind durch die Sportkonferenz zu bestätigen, sofern sie nicht durch die Generalversammlung gewählt worden sind.

Alle Kompetenzgremien unterliegen den Beschlüssen der Sportkonferenz.