
Österreichischer Behindertensportverband
ÖBSV

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Generalversammlung jedes vierte Kalenderjahr bis längstens 31. Dezember gewählt beziehungsweise von den Landesverbänden gestellt. Alle Vorstandsmitglieder besitzen Kraft ihrer Funktion in jedem Fall zumindest die außerordentliche Mitgliedschaft des Verbandes.
Der Vorstand besteht aus
Der Sportkonferenz verantwortet innerhalb des Verbandes alle sportlichen Angelegenheiten und diesbezügliche Entscheidungen.
Der Sportkonferenz gehören an
Der ÖBSV hat zwei unabhängige Rechnungsprüferinnen. Diese prüfen jährlich die gesamte Gebarung des Verbandes auf ihre Ordnungsmäßigkeit, Richtigkeit und widmungsgemäße Verwendung.