Der Vorstand

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Generalversammlung jedes vierte Kalenderjahr bis längstens 31. Dezember gewählt beziehungsweise von den Landesverbänden gestellt. Alle Vorstandsmitglieder besitzen Kraft ihrer Funktion in jedem Fall zumindest die außerordentliche Mitgliedschaft des Verbandes.

Der Vorstand besteht aus

  • den fünf (5) Mitgliedern des Präsidiums (Präsidentin, zwei (2) Vize-Präsidentinnen, Generalmanagerin, Finanzreferentin);
  • der im Generalsekretariat angestellten Finanzverantwortlichen als stellvertretende Finanzreferentin; 
  • den bis zu drei (3) Vorstandsmitgliedern mit besonderer Aufgabenstellung;
  • den neun (9) nominierten Vertreterinnen der Landesverbände aus dem Personenkreis Präsidentin/Obfrau oder ihren Stellvertreterinnen; 
  • den sechs (6) Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden der behinderungsspezifischen Kompetenzgremien;
  • der im Generalsekretariat angestellten Sportdirektorin; 
  • sämtlichen in den Vorstand kooptierten Personen mit beratender Stimme ("Beirätinnen").

Die Sportkonferenz

Der Sportkonferenz verantwortet innerhalb des Verbandes alle sportlichen Angelegenheiten und diesbezügliche Entscheidungen.

Der Sportkonferenz gehören an

  • die mit dem Themenbereich Sportkonferenz befasste Vize-Präsidentin, die in der Sportkonferenz den Vorsitz innehat;
  • die im Generalsekretariat angestellte Sportdirektorin, die mit der Durchführung und Abwicklung der Sportkonferenz betraut ist und den stellvertretenden Vorsitz innehat; 
  • die im Generalsekretariat angestellte Finanzreferentin;
  • die im Generalsekretariat angestellte Sportentwicklerin;
  • die Vorsitzenden oder die stellvertretenden Vorsitzenden der 6 sechs (6) behinderungsspezifischen Kompetenzgremien;
  • drei (3) Landesverbandsvertreterinnen oder stellvertretende Landesverbandsvertreterinnen;
  • Sportartreferentinnen oder stellvertretende Sportartreferentinnen; 
  • die Verbandsärztin oder die stellvertretende Verbandsärztin; 
  • die Referentin für Gesundheitssport;
  • die Aktiven-Vertreterin.

Revision

Der ÖBSV hat zwei unabhängige Rechnungsprüferinnen. Diese prüfen jährlich die gesamte Gebarung des Verbandes auf ihre Ordnungsmäßigkeit, Richtigkeit und widmungsgemäße Verwendung.