Sportkonferenz (2023-2027)

Der Sportkonferenz gehören an:

Vize-Präsident für Sport:Christoph ETZLSTORFER (Vorsitz)
Sportdirektorin:Andrea SCHERNEY
Finanzverantwortlicher:Johann KNOLL
Sportentwickler:David BUCHEGGER
Kompetenzgremium Amputiertensport:Corinna HEISS
KGA-Stv.:Petra SCHÖNBERGER
Kompetenzgremium Blinden- und Sehbehindertensport :Karl MAYR
KGB-Stv.:Wolfgang MOLL
Kompetenzgremium Cerebralparetikersport:Bettina MÖSSENBÖCK
Kompetenzgremium Gehörlosen- und Hörbehindertensport:Barbara JANISCH
KGG-Stv.:Bernhard KURZMANN
Kompetenzgremium Mentalbehindertensport:René SCHÖNBERGER
KGM-Stv.:Florian SCHNEEBERGER
Kompetenzgremium Rollstuhlsport:Diethard GOVEKAR
KGR-Stv.:Heike KOLLER
Aktiven-Vertreter:Matthias WASTIAN
Referent Rollstuhl-Basketball:Andreas ZANKL
Sportkoordinatorin Rollstuhl-Basketball:Katja EDLER
Referent / Sportkoordinator Schwimmen:Andreas STEINER
Referent Boccia:Michael GEILING
Sportkoordinatorin Boccia: Danila INNERLOHINGER
Referentin Gesundheitssport:Gisela DANZL
Verbandsärztin: Michaela MÖDLIN
Verbandsärztin-Stv.:Heinz ZWERINA

In den Wirkungsbereich der Sportkonferenz fallen insbesondere

  • die Bereitstellung von Konzepten, um mehr Menschen mit Behinderung für das Thema Sport zu begeistern und für körperliche Aktivität zu gewinnen
  • die Entwicklung und Koordination eines behindertenspezifischen Breitensportangebotes
  • die Intensivierung der behindertensportlichen Aktivitäten
  • die Erstellung eines nationalen Behindertensportprogramms für Gesundheitssport, Breitensport sowie für Leistungs- und Spitzensport
  • die Schaffung und ständige Weiterentwicklung eines modularen und inklusiven Aus- und Fortbildungssystems für Behindertensport
  • die Aufrechterhaltung eines Klassifizierungswesens gemäß internationalem Standard
  • die Koordination der Zusammenarbeit mit den per Kooperationsvereinbarung inkludierenden Bundes-Sportfachverbänden
  • die Koordinierung und Evaluierung der inhaltlichen Arbeit der behinderungsspezifischen Kompetenz-Gremien und der Sportart-Referentinnen
  • die Koordinierung und Vergabe Österreichischer Meisterschaften (Rotationsplan etc.)
  • die Festlegung von Qualifikationsrichtlinien für die Teilnahme an Österreichischen (Staats-)Meisterschaften und für die Entsendung zu internationalen Veranstaltungen
  • die Festlegung, an welchen internationalen Veranstaltungen wie Welt- und Europameisterschaften teilgenommen und in welcher Höhe diese Entsendung mit Verbandsmitteln gefördert wird
  • die Erstellung eines Vorschlages hinsichtlich Entsendung von Sportlerinnen und Betreuerinnen zu (Winter-)Paralympics in den nicht inkludierten Sportarten (vgl. Sportart-Referentinnen)
  • die Bestätigung der Funktionärinnen in den behinderungsspezifischen Kompetenz-Gremien, sofern diese nicht von der Generalversammlung gewählt worden sind
  • die Bestellung der drei Landesverbandsvertreterinnen und der drei stellvertretenden Landesverbandsvertreterinnen auf Vorschlag der Landesverbände
  • die Bestellung der Sportart-Referentinnen von paralympischen, nicht bei Bundes-Sportfachverbänden inkludierten Sportarten, die im ÖBSV betrieben werden
  • die Bestellung der Referentin für Gesundheitssport

Die Sportkonferenz tritt nach Bedarf, zumindest vier (4) Mal jährlich zusammen. Bei zwei (2) Konferenzen (in der Sommer- und in der Wintersitzung) stehen Berichte aus diversen Behinderungs- und Sportbereichen, der allgemeine Informationsaustausch, die inhaltliche Koordination sowie Beschlussfassungen im Mittelpunkt. Bei allen übrigen Sportkonferenzen sollen zwecks innovativer Weiterentwicklung des Behindertensportbetriebes insbesondere Vorschläge, Prozesse, Projekte und Programme entwickelt und diskutiert werden, die bei Umsetzung die Qualität des Sportbetriebes nachhaltig sichern.