Der Vorstand entscheidet alle Angelegenheiten, die durch das Statut nicht ausdrücklich einem anderen Verbandsorgan zugewiesen sind.
In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere
- die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sowie die Erteilung der Zustimmung zur Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern bei Landesverbänden (Behindertensportvereine beziehungsweise Behindertensportsektionen von Sportvereinen) auf Antrag eines Landesverbandes
- die Kooptierung eines Vorstandsmitgliedes anstelle eines ausgeschiedenen Mitgliedes bis zur nächsten Generalversammlung
- die Festlegung des Termins für ordentliche und außerordentliche Generalversammlungen
- die Beschlussfassung über den Jahres-Budgetvoranschlag
- die Beschlussfassung über den Jahresabschluss
- die Verwaltung des Verbandsvermögens
- die Bestellung und Abberufung der Generalsekretärin und der Sportdirektorin
- die Bestätigung der gewählten Aktiven-Vertreterin
- die Bestätigung der drei (3) Landesvertreterinnen für die Para-Sport-Konferenz
- die Bestätigung der Sportart-Referentinnen und der Referentin für Gesundheitssport auf Vorschlag der Para-Sport-Konferenz
- die Kooptierung der Aktiven-Vertreterin sowie von weiteren Personen insbesondere von Sportart-Referentinnen in den Vorstand mit beratender Stimme mit der Funktionsbezeichnung "Beirat"
- die Bildung eines Unterstützungskomitees unter der Leitung des Vorstandsmitgliedes mit besonderer Aufgabenstellung für den Bereich Support-Board
- die Beschlussfassung über verbandsinterne Ordnungen
- die Bestellung der Mitglieder für die Disziplinarkommission und für den Berufungsausschuss
- die Aufhebung von Beschlüssen der Para-Sport-Konferenz auf Antrag von drei (3) Vorstandsmitgliedern
- das Einsetzen von Arbeitsgruppen bei Bedarf