Vorstand (2023-2027)

Präsident

Julian HADSCHIEFF

Vize-­Präsidentin Land

Margit STRAKA

VIZE-­PRÄSIDENT SPORT

Christoph ETZLSTORFER

Generalmanager

Matthias BOGNER

Finanzreferent

Christian DOMANY

Finanzreferent Stv.

Johann KNOLL

VS-­Mitglied mbA

Franz MARHOLD

VS-­Mitglied mbA

Thomas MÜCK

VS-­Mitglied mbA

Holger MÜLLER

Sportdirektorin

Andrea SCHERNEY

KGA-Vorsitzende

Corinna HEISS

KGB-Vorsitzender

Karl MAYR

KGC-Vorsitzende

Bettina MÖSSENBÖCK

KGG-Vorsitzende

Barbara JANISCH

KGM-Vorsitzender

René SCHÖNBERGER

KGR-Vorsitzender

Diethard GOVEKAR

LV Burgenland

Andrea GOTTWEIS

LV Kärnten

Franz WEINGARTNER

LV Niederösterreich

Markus TRAXLER

LV Oberösterreich

Alexandra HEINDL

LV Salzburg

Roland PRUCHER

LV Steiermark

Herbert ROHRER

LV Tirol

Gerald DARINGER

LV Vorarlberg

Edgar MAYER

LV Wien

Martin LADSTÄTTER

Wirkungsbereich

Der Vorstand ist Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und entscheidet alle Angelegenheiten, die durch das Statut nicht ausdrücklich einem anderen Verbandsorgan zugewiesen sind.

In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere

  • die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sowie die Erteilung der Zustimmung zur Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern aus Landesverbänden (Behindertensportvereine beziehungsweise Behindertensportsektionen von Sportvereinen) auf Antrag eines Landesverbandes
  • die Kooptierung eines Vorstandsmitgliedes anstelle eines ausgeschiedenen Mitgliedes bis zur nächsten Generalversammlung
  • die Festlegung des Termins für ordentliche und außerordentliche Generalversammlungen
  • die Beschlussfassung über den Jahres-Budgetvoranschlag
  • die Beschlussfassung über den Jahresabschluss
  • die Verwaltung des Verbandsvermögens
  • die Kooptierung der Aktiven-Vertreterin und von weiteren Personen in den Vorstand mit beratender Stimme unter der Funktionsbezeichnung "Beirätin"
  • die Bildung eines Unterstützungskomitees
  • die Behandlung rechtzeitig - spätestens eine (1) Woche vor der Vorstandssitzung - beim Generalsekretariat schriftlich eingebrachter Anträge 
  • die Beschlussfassung über verbandsinterne Regelungen/Ordnungen
  • die Bestellung der Mitglieder für die Disziplinarkommission und für den Berufungsausschuss
  • die Aufhebung von Beschlüssen der Sportkonferenz auf Antrag von zumindest drei (3) Vorstandsmitgliedern
  • das Einsetzen von Arbeitsgruppen bei Bedarf