Der Vorstand ist Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und entscheidet alle Angelegenheiten, die durch das Statut nicht ausdrücklich einem anderen Verbandsorgan zugewiesen sind.
In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere
- die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sowie die Erteilung der Zustimmung zur Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern aus Landesverbänden (Behindertensportvereine beziehungsweise Behindertensportsektionen von Sportvereinen) auf Antrag eines Landesverbandes
- die Kooptierung eines Vorstandsmitgliedes anstelle eines ausgeschiedenen Mitgliedes bis zur nächsten Generalversammlung
- die Festlegung des Termins für ordentliche und außerordentliche Generalversammlungen
- die Beschlussfassung über den Jahres-Budgetvoranschlag
- die Beschlussfassung über den Jahresabschluss
- die Verwaltung des Verbandsvermögens
- die Kooptierung der Aktiven-Vertreterin und von weiteren Personen in den Vorstand mit beratender Stimme unter der Funktionsbezeichnung "Beirätin"
- die Bildung eines Unterstützungskomitees
- die Behandlung rechtzeitig - spätestens eine (1) Woche vor der Vorstandssitzung - beim Generalsekretariat schriftlich eingebrachter Anträge
- die Beschlussfassung über verbandsinterne Regelungen/Ordnungen
- die Bestellung der Mitglieder für die Disziplinarkommission und für den Berufungsausschuss
- die Aufhebung von Beschlüssen der Sportkonferenz auf Antrag von zumindest drei (3) Vorstandsmitgliedern
- das Einsetzen von Arbeitsgruppen bei Bedarf