Corona-Update: Kontakt- und Mannschaftssport erlaubt

Ab 1. Juli gelten neue Bestimmungen im Sport. Andrea Scherney, Sport-Direktorin beim ÖBSV, beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.

Kontaktsportarten wie Rollstuhl-Rugby sind ab sofort wieder erlaubt. (c) Sergiu Borcuta

ÖBSV: Welche ist die größte Änderung mit Stichtag 1. Juli 2020 im Sport?
Scherney: Bei der Sportausübung (von nicht Kampf- und Mannschaftssportarten ) – indoor oder outdoor - muss kein Mindestabstand mehr eingehalten werden.

Was heißt das für den restlichen Sportbetrieb?
Außerhalb der Sportausübung, vor/nach dem Training, bei Betreten der Sportstätte, in Garderoben usw. gilt weiterhin die Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Zusätzlich sind weiterhin die Hygienevorschriften, die Dokumentationsplicht und die Auflagen der jeweiligen Sportstättenbetreiber zu beachten.

Was ist mit Körperkontakt beim Sport?
Bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt - indoor oder outdoor - muss ebenfalls kein Mindestabstand mehr eingehalten werden, wenn der Verein oder Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos ausarbeitet und umsetzt.

Was heißt das für einzelne Sportarten wie Rollstuhl-Basketball?
Zu Körperkontakt kommt es zwar bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten im Nichtbehindertenbereich, so wie bei uns auch im Fußball,  aber in anderen Teamsportarten wie Rollstuhl-Basketball ist ein gewisser Abstand schon durch den Rollstuhl gegeben. Oder auch bei der Behindertensportart Torball ist sportartspezifisch der Körperkontakt nicht unbedingt ein sportliches Element der Spieltechnik bzw. Ausübung. Um diese offenen Fragen zu klären, wird sich die ÖBSV-Sportkonferenz am kommenden Freitag, 03.07.2020 über diese neuen Bestimmungen beraten und in Folge (Beginn nächster Woche) werden die ÖBSV Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Sport Austria hat die neuen Regelungen zusammen gefasst:

Die nächste COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, ist mit heute in Kraft getreten. Es ist nun wieder jede Form des Sports ohne Mindestabstand möglich. Wenn es bei Sportarten bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt – das ist bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten der Fall – ist vom Verein oder vom Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten bzw. umzusetzen.

Andrea Scherney kümmert sich intensiv darum, den Behindertensport in Zeiten von Corona am Laufen zu halten. (c) Daniel Kudernatsch/ÖBSV