Jank: Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 - Förderung des Behindertensports sichergestellt

ÖBSV-Präsidentin KR Brigitte Jank zeigt sich mit dem neuen Bundessportförderungsgesetz höchst zufrieden.

Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzesentwurf betreffend die Reform der Sportförderung des Bundes beschlossen. "Die Förderung des Behindertensports hat auch im neuen Bundes-Sportförderungsgesetz einen bedeutenden Stellenwert erhalten. Der konstruktive Ansatz bietet dem ÖBSV weiterhin Planungssicherheit für den österreichischen Behindertensport“, so KR Brigitte Jank, Präsidentin des Österreichischen Behindertensportverbandes. "So wird es gelingen die erfolgreiche Arbeit als umfassender Sportentwickler im Behindertensport weiterhin zur größten Zufriedenheit aller Beteiligten zu erledigen."

Mit dem neuen Gesetz wird nicht nur die Fördervergabe in Zukunft in einer neu zu schaffenden Bundes-Sport GmbH abgewickelt, sondern auch die Qualität der Sportförderung - auch des Behindertensports - ausgebaut. Diese solide finanzielle Ausstattung des Behindertensports ist unerlässlich, damit weiterhin das gemeinsame Ziel, nämlich möglichst viele Menschen mit Behinderung für Bewegung und Sport zu begeistern, erfolgreich verfolgt werden kann.

Schon das Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 brachte für den heimischen Sport, insbesondere für den Österreichischen Behindertensport viel Veränderung. Aufgrund der Vorgabe der Inklusion von Menschen mit Behinderung in nicht-behinderte Sportfachverbände musste die strategische und operative Ausrichtung des Behindertensports - Spitzen- und Breitensport - sowie des Österreichischen Behindertensportverbandes (ÖBSV) neu justiert werden. "Ein Weg, den wir gemeinsam mit den Sportfachverbänden erfolgreich eingeschlagen haben. Das neue Bundes-Sportförderungsgesetz ermöglicht dem ÖBSV weiterhin erster Ansprechpartner des Behindertensports in Österreich zu sein. Der ÖBSV sieht seine Kompetenz neben der Förderung des Leistungs- und Spitzensports aber weiterhin in einer breiten Sportentwicklung, um für möglichst viele Menschen mit Behinderung eine aktive Freizeit- und Lebensgestaltung sicher zu stellen.", so Jank (Schluss).