Aufnahme in die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO)

Von Anfang an war der ÖBSV um eine gesetzliche Fundierung bemüht, welche mit einer geregelten Finanzierung einherging. Deshalb setzt sich der der Verband für die Verankerung von Sport von Menschen mit Behinderung im vorgesehenen Rehabilitationsgesetzt ein. Außerdem wurde 1973 ein Ansuchen zur Aufnahme als außerordentliches Mitglied in die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) gestellt. Die Aufnahme erfolgte 1976. Die notwendige gesetzliche Verankerung des Behindertensports in der Sozialversicherung blieb wichtiges Thema.

Erst 1996 bekam der ÖBSV die „ordentliche Mitgliedschaft mit besonderer Aufgabenstellung“ in der BSO, wobei diese nicht so sehr eine finanzielle Absicherung, sondern eine ideelle Anerkennung bringen sollte, wie dies in eindeutiger Formulierung dargelegt werden musste. Nach langen Verhandlungen ist es im Jahr 2003 gelungen, dass der ÖBSV als „ordentliches Mitglied“, ohne den bisherigen Zusatz „mit besonderer Aufgabenstellung“, in der BSO aufgenommen ist. Zusätzlich wurde mit der Verankerung des ÖBSV in den wichtigsten Gremien der BSO eine langjährige Forderung des ÖBSV erfüllt.