Finanzierung des ÖBSV

Suche nach Subventionen

1959 wurde erstmalig ein Mitgliedsbeitrag eingehoben. Neben einigen Gönnern konnte erst mit der Anerkennung des Behindertensports durch das Bundesministerium, voran Sektionschef Dr. Viktor KOLLARS, der ÖVSV subventioniert werden. 1968 kam es jedoch durch das Bundesministerium für Unterricht zu einer Kürzung der Subvention für das laufende Geschäftsjahr. Als Konsequenz folgte eine Reduzierung der Ausgaben der geplanten Lehrgänge und Veranstaltungen. Auch die Subventionen an die Landesorganisationen und Mitgliedsvereine waren hiervon betroffen.

1969 trat verstärkt die AUVA als neuer Geldgeber und Unterstützer auf. 1976 stand die Kürzung des Subventionsbudgets für 1977 im Raum und die Suche nach Auswegen musste wieder beginnen. 1979 war der ÖVSV wegen der ausstehenden Finanzierung in einer tiefen Krise. Der Generaldirektor der AUVA, Wilhelm THIEL, bemühte sich um Ausgewogenheit. 1992 kam es neuerlich zu Debatten über die Finanzierung durch die AUVA und über deren Stellung im Verband. Die finanziellen Mittel für den Verband aufzubringen war und ist immer schwierig. Noch 2001 musste im Positionspapier des ÖBSV festgehalten werden, dass der ÖBSV in seiner zentralen gesellschaftspolitisch wichtigen Arbeit von freiwilligen Förderungen abhängig war, die jedes Jahr neu beantragt werden mussten.

Gesicherte Grundförderung ab 2003

Seit der Berücksichtigung des ÖBSV im Bundes-Sportförderungsgesetz im Jahr 2003, hat der ÖBSV einen gesetzlichen Anspruch auf Bundes-Sportförderung und somit eine gesicherte Grundfinanzierung. Dank einer Gesetzesnovelle im Jahre 2005 haben sich die Sportförderungsmittel für den organisierten Sport in Österreich und so auch für den ÖBSV beträchtlich erhöht. Im Jahr 2002 erhielt der ÖBSV deshalb eine Jahressubvention in Höhe von rund € 349.000,--, im Jahr 2013 waren es € 1.382.400,--. Das neue Bundes-Sportförderungsgesetz 2013, das mit 01.01.2014 in Kraft getreten ist und die Inklusion des Behindertensports fordert, hat auch eine spürbare Minderdotierung des ÖBSV mit sich gebracht. Für die Jahre 2014 und 2015 erhielt der ÖBSV jeweils rund € 1.100.000,--. Bedauerlicherweise verlor der ÖBSV den seitens des Bundes eingerichteten Fonds zur Förderung des Behindertensports, der im Jahre 2002 mit einer Einmaleinlage eingerichtet und nach vollständiger Ausschöpfung im Jahre 2013 aufgelöst wurde.

Weitere finanzielle Mittel

Zu den gewährten Bundes-Sportförderungsmitteln lukriert der ÖBSV aktuell noch nennenswerte Einnahmen von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sowie aus Marketing-Aktivitäten (Sponsorinnen, Spenderinnen). Die einzelnen Landesverbände erhalten auch finanzielle Unterstützung von den jeweiligen Landes-Sportorganisationen. Der Einsatz der Mittel erfolgt nach Abzug der administrativen Erfordernisse im Rahmen des Generalsekretariates für Landesverbände, Handicap-Gruppen, Sportreferate, nationale Veranstaltungen, Entsendungen zu internationalen Groß-Sportveranstaltungen und deren Vorbereitung, Jugend- und Gesundheitssportprojekte sowie für Sportgeräteankäufe.

Sparsame Verwaltung & Organisation

Der ÖBSV fördert jährlich den Behindertensport in voller Höhe (100 %) seines Bundes-Sportförderbetrages. Die Unterstützung gelangt dabei bis in die tiefsten und kleinsten Sportzellen. Durch eine Kostenbremse für Aufwendungen im Generalsekretariat und unter Anwendung einer eigenen ÖBSV-Gebührenordnung, die mit ihren Sätzen weit unter den im Sport üblichen Ausschüttungen liegt, kann die kostenaufwendige Betreuung für Aktive im Behindertensport weiterhin gewährleistet werden. Die Finanzierung der stetig steigenden Ausgaben im Bereich des Spitzensports ist oftmals nur durch die Teilnahme des ÖBSV und seiner Aktiven an den Spitzensport-Förderprogrammen des Bundes wie Team Rot-Weiß-Rot und Rio 2016 möglich.